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Das Verhältnis zwischen Fotograf und Modell erfordert
eine vertragliche Regelung, nicht zuletzt was die
Verwertungsrechte der Bilder angeht.
Bei TfP- bzw. TfCD-Verträgen arbeiten sowohl Fotograf als
auch Modell ohne Honorar. Der Fotograf erhält als
Gegenleistung für seine Arbeit die Verwertungsrechte
der Bilder, das Modell bekommt als Gegenleistung für seine
Zeit eine Auswahl der Bilder als Abzug (TfP: Time for Print)
oder auf CD (TfCD: Time for CD).
Hierfür finden standardisierte Vertragstexte Verwendung,
die im Einzelfall individuell angepasst werden können.
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